Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V. Bretten
Schulgeldordnung
§ 1 Entgeltstruktur
Das Unterrichtsentgelt der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V. Bretten (JMS Bretten) ist ein privatrechtliches Nutzungsentgelt. Verbindliche Grundlage für die Berechnung und die Erhebung der Unterrichtsentgelte bilden die Bestimmungen der Schulordnung und dieser Schulgeldordnung in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung. Die Entgeltsätze dieser Schulgeldordnung orientieren sich grundsätzlich an der Dynamik der tariflichen Vereinbarungen für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) der Kommunen. Sie werden bei Abschluss eines neuen Tarifvertrages entsprechend der Höhe der tariflichen Erhöhungen durch Beschluss des Vorstandes des Trägervereins der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten jeweils aktualisiert und entsprechend prozentual angepasst.
§ 2 Erhebung der Unterrichtsentgelte
Die Unterrichtsentgelte der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten sind, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Jahresentgelte. Sie sind jeweils auf ein ganzes Schuljahr berechnet und werden laufend monatlich erhoben. Auf dieser Berechnungsgrundlage sind die monatlichen Unterrichtsentgelte auch während der Ferienzeit zu entrichten. Die Erhebung erfolgt nach Möglichkeit im SEPA-Einzugsverfahren. Das Unterrichtsentgelt ist zum 20. eines jeden Monats fällig. Unterrichtsausfälle und Unterrichtsversäumnisse entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Ausgefallene Unterrichtsstunden, die von der zuständigen Fachlehrkraft zu vertreten sind, sind von dieser zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Näheres, insbesondere eine mögliche Rückerstattung von Unterrichtsentgelten, regelt §10 der Schulordnung.
Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts (z.B. Austritt, Beurlaubung o.ä.) bleibt die Verpflichtung zur Bezahlung der Unterrichtsentgelte für das laufende volle Schulhalbjahr bestehen. Liegen für das Schulversäumnis von dem betreffenden Schüler nicht zu vertretende begründete Umstände vor (Erkrankung, Wegzug u.a.), können die Unterrichtsentgelte auf schriftlichen Antrag ermäßigt oder erstattet werden.
Die Leihentgelte für ausgeliehene schuleigene Musikinstrumente entstehen mit der Übergabe des entsprechenden Instruments. Sie berechnen sich nach dem Wert und dem Wartungsaufwand des jeweiligen Instrumentes und werden ebenfalls monatlich erhoben.
Bei Zahlungsrückständen ist die JMS Bretten berechtigt, Schüler vom Unterricht auszuschließen, bis die fälligen Unterrichtsentgelte entrichtet sind.
§ 3 Unterrichtsentgelte
Die Höhe der Unterrichtsentgelte richtet sich nach dem gebuchten Unterricht und dem Alter des Schülers bzw. der Schülerin. Dabei gilt ein Schüler ab dem auf den Monat der Vollendung des 18. Lebensjahres folgenden Monat als Erwachsener. Für Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird das Erwachsenenentgelt lt. nachfolgender Tabelle erhoben.
Zur Zahlung der Entgelte sind verpflichtet:
· bei minderjährigen Schülern der gesetzliche Vertreter,
· bei Volljährigen der Schüler bzw. die Schülerin selbst oder
· die Person, die durch schriftliche Erklärung gegenüber der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten die Verpflichtung zur Zahlung übernommen hat.
a) Aufnahmeentgelt
Das Aufnahmeentgelt für Schülerinnen und Schüler beträgt einmalig € 18,00. Es wird für jeden neu aufzunehmenden Schüler bzw. Schülerin berechnet und mit der ersten Erhebung der Unterrichtsentgelte in Rechnung gestellt.
Ist eine Familie bzw. ein Erziehungsberechtigter Mitglied im Trägerverein der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten, so entfällt die Aufnahmegebühr für alle nachfolgend aufzunehmenden Familienmitglieder während der Dauer der Mitgliedschaft im Trägerverein zugunsten einer jährlichen Erhebung des Mitgliedsbeitrages.
b) Probeunterricht
Die Jugendmusikschule bietet Interessenten auf Antrag für bestimmte Fächer vier aufeinander folgende Probeunterrichte nach individueller Vereinbarung an. Das Entgelt für diesen Probeunterricht entspricht dem monatlichen Regelentgelt für den entsprechenden Unterricht und die gebuchte Kategorie. Sofern Probeunterricht gebucht wird, endet dieser Unterricht automatisch nach vier Unterrichtseinheiten der gebuchten Kategorie. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
c) Korrepetitionsentgelt
Die Jugendmusikschule bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Wettbewerben (z.B. Jugend musiziert) zu Übungszwecken Klavierbegleitung an. Für die gesamte Korrepetition zur Teilnahme an allen Ebenen des betreffenden Wettbewerbes im laufenden Schuljahr berechnen wir ein einmaliges Entgelt in Höhe von € 35,00. Für dieses Entgelt werden weder Ermäßigungen noch Zuschläge berechnet.
§ 4 Ermäßigungen
Die Jugendmusikschule gewährt für Familien mit mehreren im Unterricht angemeldeten Kindern eines gleichen Zahlungspflichtigen Ermäßigungen. Die Ermäßigung gilt jeweils nur für ein Unterrichtsfach eines Kindes. Als erster Unterrichtsteilnehmer gilt für die Berechnung der Ermäßigung das Kind oder der Erwachsene mit den höchsten Unterrichtsentgelten. Die weitere Staffelung erfolgt entsprechend der Höhe der Unterrichtsentgelte von oben nach unten.
Erwachsene, Mehrfachbeleger und Schülerinnen und Schüler aus Nichtmitgliedsgemeinden erhalten grundsätzlich keine Ermäßigungen. Bei Mehrfachbelegungen wird eine Familienermäßigung nur für das erste Unterrichtsfach eines Kindes gewährt. Als erstes Unterrichtsfach gilt dasjenige mit den höchsten Unterrichtsentgelten.
Die Höhe der Familienermäßigungen berechnet sich wie folgt:
a. Für das zweite Kind werden 20% Ermäßigung auf das zu berücksichtigende Unterrichtsentgelt gewährt.
b. Für das dritte und jedes weitere Kind werden 30% Ermäßigung auf das zu berücksichtigende Unterrichtsentgelt gewährt.
c. Für Familien aus Bretten und einigen Mitgliedsgemeinden werden besondere Vergünstigungen angeboten. Diese liegen in der Verantwortung der Stadt Bretten bzw. der jeweiligen Mitgliedsgemeinde und sind jeweils aktuell im Sekretariat der Jugendmusikschule zu erfragen.
Voraussetzung für die Gewährung der Familienermäßigung ist, dass im Berechnungsmonat alle Teilnehmer angemeldet und tatsächlich unterrichtet wurden. Verringert sich die Anzahl der Teilnehmer im Berechnungsmonat, so verringert sich auch die Höhe der Familienermäßigung.
§ 5 Materialintensive Kurse in der Abteilung Kunstschule
In der Abteilung Kunstschule können materialintensive Kurse durchgeführt werden, wenn die zusätzlichen Materialkosten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern getragen werden. Das zusätzliche Materialentgelt wird vom Schulleiter kostendeckend auf der Grundlage der tatsächlich anfallenden Kosten festgelegt.
§ 6 Monatliche Unterrichtsentgelte ab 01.04.2017
Es handelt sich um Jahresentgelte, die in 12 gleichbleibenden monatlichen Raten erhoben werden. |
Schüler aus Mitgliedsgemeinden |
Schüler regulär |
Erwach-sene |
|||
Grundstufe* |
|
|
|
Mtl. |
Mtl. |
Mtl. |
Babyoase 10-12 Paare, 40 Min. wöchentlich (ab 6 bis 18 Monate) |
27,00 |
37,00 |
||||
(bei Bedarf Kleingruppen) 3-5 Paare, 30 Min. wöchentlich |
27,00 |
37,00 |
||||
Musikkiste I u. II, 10-12 Paare, 40 Min. wöchentlich (MK 1 ab 18 bis 36 Monate, MK 2 ab 3-4 Jahre), Kursdauer 1 bzw. 2 Jahre |
27,00 |
37,00 |
-.- |
|||
Musikalische Früherziehung, 8-12 Kinder, 60 Min. wöchentlich (ab 4 Jahre, bzw. 2 Jahre vor der Einschulung), Kursdauer 2 Jahre |
32,50 |
44,00 |
-.- |
|||
|
|
|
|
|||
Musikkarussell zum Kennenlernen verschiedener Instrumente (ab 5 Jahre) |
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|||||
10-12 Kinder, 60 Minuten wöchentlich, Kursdauer 1 Jahr |
47,00 |
63,00 |
-.- |
|||
* In der Grundstufe fallen Materialkosten an, die jährlich einmalig eingezogen werden. |
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|||||
|
|
|
|
|||
Hauptstufe (ab Grundschulalter) |
|
|
|
|||
Einzelunterricht |
|
|
|
|||
15 Minuten wöchentlich |
40,00 |
52,00 |
56,00 |
|||
30 Minuten wöchentlich |
79,00 |
104,00 |
112,00 |
|||
45 Minuten wöchentlich |
120,00 |
156,00 |
167,00 |
|||
60 Minuten wöchentlich |
157,00 |
207,00 |
223,00 |
|||
|
|
|
|
|||
Partnerunterricht |
|
|
|
|||
2 Schüler, 15 Minuten wöchentlich |
22,00 |
26,00 |
28,00 |
|||
2 Schüler, 30 Minuten wöchentlich |
40,00 |
52,00 |
56,00 |
|||
2 Schüler, 45 Minuten wöchentlich |
61,00 |
79,00 |
84,00 |
|||
2 Schüler, 60 Minuten wöchentlich |
79,00 |
104,00 |
112,00 |
|||
|
|
|
|
|||
Gruppenunterricht |
|
|
|
|||
3 Schüler, 15 Minuten wöchentlich |
14,00 |
18,00 |
19,00 |
|||
3 Schüler, 30 Minuten wöchentlich |
26,00 |
35,00 |
38,00 |
|||
3 Schüler, 45 Minuten wöchentlich |
40,00 |
52,00 |
56,00 |
|||
3 Schüler, 60 Minuten wöchentlich |
54,00 |
71,00 |
75,00 |
|||
4 Schüler, 15 Minuten wöchentlich |
11,00 |
14,00 |
14,00 |
|||
4 Schüler, 30 Minuten wöchentlich |
21,00 |
26,00 |
28,00 |
|||
4 Schüler, 45 Minuten wöchentlich |
31,00 |
42,00 |
44,00 |
|||
4 Schüler, 60 Minuten wöchentlich |
40,00 |
54,00 |
58,00 |
|||
ab 5 Schüler, 15 Minuten wöchentlich |
9,00 |
11,00 |
12,00 |
|||
ab 5 Schüler, 30 Minuten wöchentlich |
18,00 |
21,00 |
23,00 |
|||
ab 5 Schüler, 45 Minuten wöchentlich |
27,00 |
32,00 |
35,00 |
|||
ab 5 Schüler, 60 Minuten wöchentlich |
35,00 |
42,00 |
46,00 |
|||
|
|
|
|
|||
Kunstunterricht (nur in Bretten) |
|
|
|
|||
ca. 8 - 15 Kinder, 75 Minuten wöchentlich |
27,00 |
32,00 |
-.- |
|||
Altersstufe 1: 5 - 10 Jahre; Altersstufe 2: 10 - 15 Jahre |
|
|||||
|
|
|
|
|||
Aufnahmegebühr für Nichtmitglieder des Trägervereins (wird einmalig mit der ersten Unterrichtsgebühr berechnet; entfällt bei Mitgliedschaft im Trägerverein, siehe §3). |
18,00 |
18,00 |
18,00 |
Anlage Erwachsenen-Abo zur Schulgeldordnung |
|||||||
der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten |
|||||||
Unterrichtsform |
Anzahl der Termine |
Kursentgelt € |
|
||||
|
|
||||||
Einzelunterricht |
|
|
|
||||
Gutschein für eine Einzelstunde á 45 Minuten |
1 |
|
|
45,00 |
|
||
30 Minuten |
|
5 |
|
|
145,00 |
|
|
30 Minuten |
10 |
|
|
280,00 |
|
||
45 Minuten |
|
5 |
|
|
217,50 |
|
|
45 Minuten |
|
10 |
|
420,00 |
|
||
|
|
||||||
Partnerunterricht |
|
|
|||||
Gutschein für eine Einzelstunde á 45 Minuten |
1 |
|
|
22,50 |
|
||
30 Minuten |
|
5 |
|
|
72,50 |
|
|
30 Minuten |
|
10 |
|
|
140,00 |
|
|
45 Minuten |
|
5 |
|
|
109,00 |
|
|
45 Minuten |
|
10 |
|
|
210,00 |
|
|
|
|
||||||
Gruppenunterricht (ab 3 Teilnehmenden) |
|
|
|||||
Gutschein für eine Einzelstunde á 45 Minuten |
1 |
|
|
15,00 |
|
||
30 Minuten |
|
5 |
|
|
48,50 |
|
|
30 Minuten |
|
10 |
|
|
93,50 |
|
|
45 Minuten |
|
5 |
|
|
72,50 |
|
|
45 Minuten |
|
10 |
|
|
140,00 |
|
|
|
|
||||||
§ 8 Sonderentgelte
Unterrichtsangebot |
Monatliches Entgelt in € |
Musiktheorie, Gehörbildung (Mindestteilnehmerzahl 8 SchülerInnen)
|
15 |
Ensemble regelmäßigeTeilnahme an Ensembles als alleiniges Unterrichtsfach, pro Ensemble |
15 |
Für Schülerinnen und Schüler, die in Gemeinden des Enzkreises wohnen, die nicht Mitglied der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten sind werden unter Berücksichtigung der Kreiszuschüsse gesonderte Unterrichtsentgelte berechnet. Diese werden jährlich neu berechnet. Sie können im Sekretariat der JMS erfragt werden.
§ 9 Schuleigene Instrumente
Im Rahmen ihrer Bestände und nach Möglichkeit vermietet die Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.V., Bretten eigene Instrumente. Diese Instrumente sind pfleglich zu behandeln. Die Mietzeit beträgt in der Regel max. zwei Jahre. Näheres regelt § 8 der Schulordnung.
Tabelle über die Höhe der Leihentgelte
Zugrunde liegen der jeweilige Anschaffungswert und die Reparaturanfälligkeit und Reparatur-
häufigkeit. Beschädigungen durch unsachgemäße Pflege und Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
Grundeinstufung neue und neuwertige Instrumente, nach Anschaffungswert |
Monatliche Miete in € |
||
Bis 250€ |
5 |
||
Bis 500€ |
10 |
||
Bis 1.000€ |
15 |
||
Bis 1.500€ |
20 |
||
Über 1.500€ |
25 |
||
Einstufung nicht neuwertige Instrumente |
Leihentgelt mtl. € |
|
|
Saiteninstrumente |
|
|
|
1/8, 1/4, 1/2 Violine |
10 |
|
|
3 / 4, 4/4 Violine |
15 |
|
|
3 / 4 , 4/4 Viola |
15 |
|
|
1 / 8, 1 / 4, 1 / 2 Violoncello |
15 |
|
|
3 / 4, 4/4 Violoncello |
20 |
|
|
Kontrabass alle Größen |
20 |
|
|
Fidel |
10 |
|
|
Gambe |
10 |
|
|
Gitarre alle Größen |
10 |
|
|
3 / 4, 4/4 Violine |
15 |
|
|
|
|
|
|
Blechblasinstrumente |
|
|
|
Trompete |
10 |
|
|
Tenorhorn |
12 |
|
|
Posaune |
12 |
|
|
Bariton |
12 |
|
|
Horn |
15 |
|
|
|
|
|
|
Holzblasinstrumente |
|
|
|
Kinderklarinette |
5 |
|
|
C-Klarinette |
10 |
|
|
B-Klarinette |
10 |
|
|
Saxofon |
20 |
|
|
Fagott |
20 |
|
|
Quintfagott |
25 |
|
|
Oboe |
20 |
|
|
Querflötenkopfstück |
15, einmalig |
|
|
|
|
|
|
Tasteninstrumente |
|
|
|
Keyboard |
10 |
|
|
Akkordeon |
10 |
|
|
Bretten, 12. November 2014